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   BVerwG, 16.02.1981 - 8 CB 88.80   

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https://dejure.org/1981,3288
BVerwG, 16.02.1981 - 8 CB 88.80 (https://dejure.org/1981,3288)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1981 - 8 CB 88.80 (https://dejure.org/1981,3288)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1981 - 8 CB 88.80 (https://dejure.org/1981,3288)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1981 - 8 CB 88.80
    Die Nichteinholung weiterer ärztlicher Gutachten stellt nur dann einen Mangel des Verfahrens dar, wenn sich aus den bereits vorhandenen Gutachten ergibt, daß eine besonders schwierige Fachfrage noch nicht hinreichend geklärt ist, die vorhandenen Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit der Gutachter geben (Beschlüsse vom 19. September 1974 - BVerwG 8 CB 35.74 - und vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42]).
  • BVerwG, 27.02.1974 - VIII C 163.71

    Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Wehrdienstverhältnis - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1981 - 8 CB 88.80
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1974 - BVerwG 8 C 163.71 - (Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 11) ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).
  • BVerwG, 19.09.1974 - VIII CB 35.74

    Voraussetzungen einer gerichtlichen Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1981 - 8 CB 88.80
    Die Nichteinholung weiterer ärztlicher Gutachten stellt nur dann einen Mangel des Verfahrens dar, wenn sich aus den bereits vorhandenen Gutachten ergibt, daß eine besonders schwierige Fachfrage noch nicht hinreichend geklärt ist, die vorhandenen Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit der Gutachter geben (Beschlüsse vom 19. September 1974 - BVerwG 8 CB 35.74 - und vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42]).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Davon geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. etwa Urteile vom 27. Februar 1974 - BVerwG VIII C 163.71 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 11 S. 35 [37 ff.] und vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 46.74 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 16 S. 1 f.; Beschluß vom 16. Februar 1981 - BVerwG 8 CB 88.80 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 19 S. 1 f.).
  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 B 62.07
    Diese Entlassung wird von Amts wegen verfügt und bedarf im Unterschied zu derjenigen nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WPflG nicht der Mitwirkung des Wehrpflichtigen durch Antragstellung (Beschluss vom 16. Februar 1981 - BVerwG 8 CB 88.80 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 19).
  • BVerwG, 13.04.1993 - 8 B 60.93

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage gegen die

    Der Dienstpflichtige ist dann nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 ZDG zu entlassen, wenn die Dienstausnahme bereits in dem im Einberufungsbescheid bezeichneten Gestellungszeitpunkt vorliegt (vgl. etwa Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 15.87 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 10 S. 1 ; ferner Beschluß vom 16. Februar 1981 - BVerwG 8 CB 88.80 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 19 S. 1).
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